Hinweise zum ElektroG

Hinweise zum Elektronikgesetz für B2B-Kunden

Das ElektroG setzt die europäische WEEE2-Richtlinie in deutsches Gesetzesrecht um. Danach sind Hersteller verpflichtet, für Altgeräte anderer Nutzer als private Haushalte eine zumutbare Möglichkeit zur Rückgabe zu schaffen. Im Gegenzug besteht jedoch keine Verpflichtung der Endnutzer zur Überlassung der Altgeräte an den Hersteller.


Wir bei Muegge übernehmen die Verantwortung für unsere hergestellten B2B-Altgeräte und führen diese im Anschluss ihrer Nutzung einem hochwertigen Recyclingprozess zu.


Sie möchten von Muegge GmbH hergestellte B2B-Altgeräte zurückgeben? Dann wenden Sie sich gerne an info@muegge.de.

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